Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Michael DorzweilerVFK-geprüfter Kfz-Sachverständiger
Wer den Kfz-Gutachter zahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Waren Sie nicht schuld, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei Teilschuld wird nach der Haftungsquote geteilt, bei einem Kaskoschaden entscheidet Ihr Versicherungsvertrag. In diesem Beitrag erkläre ich die einzelnen Fälle so, wie sie im Alltag vorkommen.

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Das Wichtigste in Kürze
- Unverschuldeter Unfall: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt das Gutachten, und Sie wählen den Gutachter selbst.
- Teilschuld: Die Gutachterkosten werden wie der übrige Schaden nach der Haftungsquote aufgeteilt.
- Kaskoschaden: Ihr Vertrag entscheidet. Nach den Musterbedingungen zahlt die Versicherung einen Gutachter nur, wenn sie ihn veranlasst oder zugestimmt hat.
- Kleiner Schaden: Bei einem Bagatellschaden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Unverschuldeter Unfall: Die Versicherung des Verursachers zahlt
Nach einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für das Gutachten zu Ihrem Schaden. Der Unfallverursacher muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde, und dazu gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch das Gutachten, soweit es zur Feststellung des Schadens erforderlich und zweckmäßig ist. Bezahlt wird das in der Praxis von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Den Gutachter suchen Sie selbst aus. Bietet Ihnen die gegnerische Versicherung an, jemanden zu schicken, müssen Sie das nicht annehmen. Ein Gutachter Ihrer Wahl nimmt den Schaden auf, bevor repariert wird, und hält alles fest, was zum Schaden gehört: Reparaturkosten, Dauer der Reparatur, eine mögliche Wertminderung und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.
Damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen, rechne ich auf Wunsch direkt mit der Versicherung des Verursachers ab. Das Gutachten liegt in der Regel ein bis zwei Werktage nach der Besichtigung vor und geht auf Wunsch direkt an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt.
Teilschuld: Kosten nach der Haftungsquote
Haben beide Beteiligten zum Unfall beigetragen, wird der Schaden nach einer Haftungsquote verteilt. Das gilt auch für die Kosten des Gutachtens. Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass die Sachverständigenkosten bei einer Mithaftung nur im Umfang der Haftungsquote ersetzt werden, genau wie Reparaturkosten oder Wertminderung.
Ein Beispiel ohne Beträge: Haftet der Unfallgegner zu zwei Dritteln, ersetzt seine Versicherung zwei Drittel Ihres Schadens und damit auch zwei Drittel der Gutachterkosten. Den Rest tragen Sie selbst oder, wenn Sie eine Vollkasko haben und sie in Anspruch nehmen, nach Ihrem Kaskovertrag.
Ist die Schuldfrage noch offen, nenne ich Ihnen den Preis für das Gutachten, bevor Sie mich beauftragen. So wissen Sie vorher, worauf Sie sich einlassen, auch wenn am Ende eine Quote herauskommt.
Kaskoschaden: Ihr Vertrag entscheidet
Bei einem Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung, und zwar nach Ihrem Vertrag. In den Musterbedingungen der Kfz-Versicherer steht dazu eine klare Regel: Die Kosten eines Sachverständigen werden nur erstattet, wenn der Versicherer die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat. Viele Verträge sind an diesen Musterbedingungen ausgerichtet, maßgeblich ist aber immer Ihr eigener Vertrag.
Möchten Sie beim Kaskoschaden zusätzlich eine eigene, unabhängige Einschätzung, zahlen Sie diese in der Regel selbst. Das kann sich lohnen, wenn Ihnen das Angebot der Versicherung zu niedrig vorkommt. Gibt es Streit über die Höhe des Schadens, sehen die Musterbedingungen außerdem ein Sachverständigenverfahren vor: Beide Seiten benennen je einen Kfz-Sachverständigen, und einigen sich diese nicht, entscheidet ein Obmann.
Mehr dazu, wann sich die Meldung eines Kaskoschadens lohnt, lesen Sie im Ratgeber Kaskoschaden: melden oder selbst zahlen?.
Kleiner Schaden: Kostenvoranschlag statt Gutachten
Nicht jeder Schaden braucht ein Gutachten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gutachterkosten zum Schaden gehören, wenn die Begutachtung zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist. Bei einem echten Bagatellschaden, also einem kleinen und eindeutigen Schaden, kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab: Wie groß ist der Schaden, könnten Teile unter der Oberfläche beschädigt sein, kommt eine Wertminderung infrage? Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Eine Wertminderung oder verdeckte Schäden stehen darin nicht. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie mir Fotos per WhatsApp, dann sage ich Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Manchmal kürzt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten oder zweifelt an, dass ein Gutachten nötig war. Das ist eine rechtliche Frage, die ich als Sachverständiger nicht für Sie klären darf. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Ansprüche prüfen und gegenüber der Versicherung vertreten.
Was ich tun kann: Das Gutachten so erstellen, dass es nachvollziehbar ist, mit Fotos und allen Angaben, auf die sich die Zahlen stützen. Auf Wunsch schicke ich es direkt an Ihren Anwalt.
Übersicht: Wer zahlt in welchem Fall?
| Fall | Wer zahlt das Gutachten? | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | Haftpflichtversicherung des Verursachers | Gutachter selbst wählen, vor der Reparatur begutachten lassen |
| Teilschuld | Aufteilung nach der Haftungsquote | Preis vorher erfragen |
| Kaskoschaden | nach Ihrem Vertrag, Gutachter der Versicherung nur mit deren Zustimmung | eigene Einschätzung zahlen Sie in der Regel selbst |
| Bagatellschaden | oft genügt ein Kostenvoranschlag | Fotos schicken und einschätzen lassen |
| Selbst verschuldet, ohne Kasko | Sie selbst | Preis vorher erfragen |
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu den Gutachterkosten
Wer zahlt die Rechnung vom Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Rechnung. Auf Wunsch rechne ich direkt mit ihr ab, dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Bei Teilschuld wird nach der Haftungsquote geteilt.
Wird ein Gutachter von der Versicherung übernommen?
Von der Haftpflichtversicherung des Verursachers ja, wenn Sie nicht schuld waren und das Gutachten erforderlich war. Von Ihrer eigenen Kaskoversicherung nach den Musterbedingungen nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat.
Was passiert, wenn die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt?
Dann geht es um eine rechtliche Frage, die ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie klären kann. Ich stelle ihm das Gutachten mit allen Unterlagen zur Verfügung.
Wie viel kostet ein Kfz-Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen nicht Sie, sondern die Versicherung des Verursachers. In allen anderen Fällen nenne ich Ihnen den Preis, bevor Sie mich beauftragen. Die erste Einschätzung am Telefon ist kostenlos.
Quellen
- § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes
- BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03: Gutachterkosten und Bagatellschaden
- BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13: Erforderliche Sachverständigenkosten
- BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11: Gutachterkosten bei Mithaftung
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitte A.2.5.3 und A.2.6
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Fragen zu Ihrem Fall klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht. Stand: 24.09.2026.
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So helfe ich Ihnen
Hatten Sie einen Unfall und sind unsicher, ob ein Gutachten nötig ist und wer es bezahlt? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0176 56500410, rund um die Uhr. Mehr zu meinen Gutachten finden Sie unter Unfallgutachten und Gutachter beim Kaskoschaden.
KFZ Sachverständigenbüro Dorzweiler, Brucknerstraße 12, 78256 Steißlingen





