Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen.
§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.
§ 5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der internen Honorartabelle für Bewertungen.
5.3 Das Honorar für Oldtimerbewertungen teilt der Auftragnehmer vor der Beauftragung mit.
5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand teilt der Auftragnehmer den Stundensatz vor der Beauftragung mit.
5.8 Die Kosten für gefertigte Fotografien teilt der Auftragnehmer vor der Beauftragung mit.
5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
§ 7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Die Höhe der Stornierungskosten teilt der Auftragnehmer vor der Beauftragung mit.
§ 10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Dorzweiler in Steißlingen.
