Unfall – was tun? Die wichtigsten Schritte
Michael DorzweilerVFK-geprüfter Kfz-Sachverständiger
Nach einem Unfall ist man aufgeregt, und genau dann kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Zuerst geht es um Sicherheit und um Menschen, erst dann um Daten, Fotos und Versicherungen. In diesem Beitrag finden Sie beides: was Sie direkt an der Unfallstelle tun sollten und was in den Tagen danach wichtig ist. Einen eigenen Teil gibt es für alle, die den Unfall nicht verursacht haben.

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Das Wichtigste in Kürze
- Sichern: anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Helfen: Verletzten helfen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
- Festhalten: Daten austauschen, Fotos machen, Zeugen notieren, kein Schuldanerkenntnis abgeben.
- Melden: den Unfall spätestens innerhalb einer Woche der eigenen Kfz-Versicherung melden.
- Als Geschädigter: den Schaden vor der Reparatur von einem Gutachter Ihrer Wahl aufnehmen lassen.
Ablauf
An der Unfallstelle: Schritt für Schritt
Die Straßenverkehrs-Ordnung legt fest, was Unfallbeteiligte tun müssen: anhalten, den Verkehr sichern, sich über die Folgen vergewissern, Verletzten helfen und den anderen Beteiligten Name, Anschrift und Versicherung angeben. Praktisch sieht das so aus:
- 1
Anhalten und Ruhe bewahren
Halten Sie sofort an. Ist nur wenig passiert, fahren Sie Ihr Auto an den Rand, damit der Verkehr nicht behindert wird.
- 2
Unfallstelle sichern
Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Der ADAC nennt dafür einen Abstand von 50 bis 100 Metern.
- 3
Verletzten helfen
Erste Hilfe ist Pflicht. Gibt es Verletzte, wählen Sie den Notruf 112.
- 4
Polizei rufen, wenn nötig
Die Polizei sollten Sie rufen, wenn Menschen verletzt sind, bei größeren Sachschäden, wenn es Streit über den Hergang gibt, bei Fahrerflucht, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei einem unklaren Unfallhergang und bei Miet- oder Firmenwagen.
- 5
Daten austauschen
Notieren Sie Namen und Anschrift der anderen Beteiligten, das Kennzeichen, die Versicherung und die Versicherungsnummer. Hilfreich ist der Europäische Unfallbericht, den beide Seiten gemeinsam ausfüllen.
- 6
Fotos machen und Zeugen notieren
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus mehreren Richtungen, die Lage der Fahrzeuge und alle Schäden. Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen.
- 7
Kein Schuldanerkenntnis abgeben
Unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, was ein Schuldeingeständnis enthält. Der Versicherer-Verband GDV rät ausdrücklich davon ab.
- 8
Nicht einfach wegfahren
Bleiben Sie am Unfallort, bis alle nötigen Angaben ausgetauscht sind. Ist niemand da, zum Beispiel bei einem geparkten Auto, warten Sie eine angemessene Zeit und verständigen Sie die Polizei.
Unfall mit dem Elektro- oder Hybridauto
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen kommt die Hochvoltanlage hinzu. Fassen Sie beschädigte orangefarbene Hochvoltleitungen nicht an. Fotografieren Sie Warnmeldungen im Display, falls welche erscheinen, und sagen Sie beim Abschleppen, dass es sich um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelt.
Lassen Sie nichts reparieren, bevor Batterie und Hochvoltteile mitbeurteilt sind. Mehr dazu auf der Seite Gutachten für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Ablauf
In den Tagen danach
- 1
Versicherung informieren
Der GDV empfiehlt allen Unfallbeteiligten, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung spätestens innerhalb einer Woche zu informieren. Auch nach den Musterbedingungen der Versicherer gilt für Schadenmeldungen eine Frist von einer Woche.
- 2
Gegnerische Versicherung ermitteln
Kennen Sie die Versicherung des Unfallgegners nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter. Er ist kostenlos erreichbar unter 0800 250 260 0 und ermittelt die Versicherung des Unfallgegners.
- 3
Schaden begutachten lassen, bevor repariert wird
Nach einer Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr vollständig feststellen. Lassen Sie ihn deshalb zuerst aufnehmen.
- 4
Unterlagen sammeln
Legen Sie Fahrzeugschein, Unfallbericht, Fotos, Zeugenangaben und, falls vorhanden, das Aktenzeichen der Polizei zusammen. Das erleichtert die Abwicklung.
- 5
Nichts vorschnell unterschreiben
Lesen Sie Schreiben und Angebote der gegnerischen Versicherung in Ruhe. Holen Sie sich im Zweifel Rat, bevor Sie etwas unterschreiben.
Unfall im Ausland oder mit Fahrerflucht
War ein Fahrzeug aus dem Ausland beteiligt oder ist der Unfall im Ausland passiert, hilft ebenfalls der Zentralruf der Autoversicherer. Aus dem Ausland erreichen Sie ihn laut GDV unter +49 40 300 330 300. Notieren Sie auch hier Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners, und nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht.
Ist der Verursacher einfach weggefahren, rufen Sie die Polizei und notieren Sie alles, was Sie sich merken konnten: Kennzeichen oder Teile davon, Farbe und Marke des Fahrzeugs, Zeugen. Bleibt der Verursacher unbekannt, kann nach Hinweis des GDV die Verkehrsopferhilfe weiterhelfen.
Als Geschädigter: Das sollten Sie wissen
Haben Sie den Unfall nicht verursacht, machen Sie Ihren Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend. Dabei sind Sie nicht auf das angewiesen, was die Versicherung Ihnen vorschlägt.
Gutachter selbst wählen
Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten gehören nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Ihrem Schaden, wenn das Gutachten erforderlich ist. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Kleine Schäden
Bei einem kleinen, eindeutigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Werkstatt
Auch die Werkstatt suchen Sie selbst aus.
Gutachten weitergeben
Das Gutachten kann direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt gehen.
Wertminderung
Ein Unfallwagen ist beim Verkauf oft weniger wert. Diese Wertminderung steht im Gutachten, nicht im Kostenvoranschlag. Mehr dazu im Ratgeber Merkantile Wertminderung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen nach einem Unfall
Was muss ich nach einem Unfall als Erstes tun?
Anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern. Danach kümmern Sie sich um Verletzte und wählen bei Bedarf den Notruf 112. Erst dann folgen Daten, Fotos und Versicherung.
Wer meldet den Unfall bei der Versicherung?
Der GDV empfiehlt allen Unfallbeteiligten, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung spätestens innerhalb einer Woche zu informieren. Als Geschädigter machen Sie Ihren Schaden außerdem bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend.
Was muss ich als Geschädigter nach einem Unfall tun?
Sichern Sie Beweise mit Fotos und Zeugen, tauschen Sie die Daten aus und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Lassen Sie den Schaden vor der Reparatur von einem Gutachter Ihrer Wahl aufnehmen. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt das Gutachten die Versicherung des Verursachers.
Wann muss die Polizei kommen?
Die Polizei sollten Sie rufen, wenn Menschen verletzt sind, bei größeren Sachschäden, bei Streit über den Hergang, bei Fahrerflucht, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei unklarem Hergang und bei Miet- oder Firmenwagen. Bei einem kleinen Blechschaden ohne Streit reicht oft der Europäische Unfallbericht.
Quellen
- § 34 StVO: Unfall
- ADAC: Was tun nach einem Unfall? (Stand 25.06.2026)
- GDV: Checkliste nach einem Autounfall
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt E.1.1
- BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03: Gutachterkosten
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Fragen zu Ihrem Fall klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht. Stand: 24.09.2026.
Kontakt
So helfe ich Ihnen
Nach einem Unfall komme ich dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, meist am selben oder am nächsten Werktag. Im Unfallgutachten halte ich den ganzen Schaden fest, und auf Wunsch rechne ich direkt mit der Versicherung des Verursachers ab. Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0176 56500410, rund um die Uhr.
KFZ Sachverständigenbüro Dorzweiler, Brucknerstraße 12, 78256 Steißlingen





